Betriebliche Altersvorsorge bedeutet: Der Arbeitnehmer spart fürs Alter – über den Arbeitgeber, direkt aus dem Bruttogehalt. Das nennt sich Entgeltumwandlung. Ein Teil des Bruttolohns fließt nicht als Gehalt aus, sondern direkt in eine Altersvorsorge.
Der entscheidende Vorteil: Der umgewandelte Betrag ist bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei und sozialabgabenfrei. Das bedeutet konkret: Das Nettogehalt sinkt deutlich weniger als der nominelle Beitrag. Wer 200 Euro brutto umwandelt, verliert netto oft nur rund 100 Euro – bekommt aber eine vollständige Altersvorsorge über 200 Euro aufgebaut.
Das ist ein gesetzlicher Anspruch (§1a BetrAVG): Jeder Arbeitnehmer kann verlangen, einen Teil seines Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Seit 2022 ist der Arbeitgeber bei Neuverträgen gesetzlich verpflichtet, mindestens 15 Prozent Zuschuss auf den umgewandelten Betrag draufzulegen – weil er durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben spart.
Die häufigste Form in der Praxis ist die Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung auf den Arbeitnehmer ab. Einfach in der Handhabung, klar in der Struktur.