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Betriebliche Versorgungen

Betriebliche Vorsorge:
Weniger Steuern. Bessere Mitarbeiter. Mehr Bindung.

Betriebliche Altersvorsorge und betriebliche Krankenversicherung sind zwei der unterschätztesten Instrumente für Betriebsinhaber – steuerlich attraktiv für den Arbeitgeber, wertvoll für den Arbeitnehmer. Ich erkläre dir, was wirklich dahintersteckt.

~7 Minuten Lesezeit
Experte Kranken- & Pflegeversicherung (DVA)
Experte Betriebliche Altersversorgung (DVA)
Baden-Baden & Rastatt

Was ist betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

Betriebliche Altersvorsorge bedeutet: Der Arbeitnehmer spart fürs Alter – über den Arbeitgeber, direkt aus dem Bruttogehalt. Das nennt sich Entgeltumwandlung. Ein Teil des Bruttolohns fließt nicht als Gehalt aus, sondern direkt in eine Altersvorsorge.

Der entscheidende Vorteil: Der umgewandelte Betrag ist bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei und sozialabgabenfrei. Das bedeutet konkret: Das Nettogehalt sinkt deutlich weniger als der nominelle Beitrag. Wer 200 Euro brutto umwandelt, verliert netto oft nur rund 100 Euro – bekommt aber eine vollständige Altersvorsorge über 200 Euro aufgebaut.

Das ist ein gesetzlicher Anspruch (§1a BetrAVG): Jeder Arbeitnehmer kann verlangen, einen Teil seines Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Seit 2022 ist der Arbeitgeber bei Neuverträgen gesetzlich verpflichtet, mindestens 15 Prozent Zuschuss auf den umgewandelten Betrag draufzulegen – weil er durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben spart.

Die häufigste Form in der Praxis ist die Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung auf den Arbeitnehmer ab. Einfach in der Handhabung, klar in der Struktur.

Das Besondere an der bAV

Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren beide. Der Arbeitgeber spart Lohnnebenkosten auf den umgewandelten Betrag. Der Arbeitnehmer bekommt mehr Rente für weniger Netto-Abzug. Das ist kein Geschenk – das ist ein steuerrechtlicher Mechanismus, den viele Betriebe nicht nutzen.

Die bKV: 50 Euro im Monat – und ein Benefit der wirklich ankommt.

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist ein Gesundheits-Benefit, den der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gewährt. Das Besondere: Bis zu 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter sind dieser Zuschuss komplett steuer- und sozialabgabenfrei – als sogenannter Sachbezug (§8 Abs. 2 EStG). Das macht 600 Euro steuerfreie Leistung pro Mitarbeiter und Jahr.

Was kann drin sein? Je nach gewähltem Tarif: Zahnersatz, Brille und Sehhilfen, Heilpraktikerleistungen, erweiterte Vorsorgeuntersuchungen, schnellerer Facharzt-Zugang. Dinge, für die Mitarbeiter sonst privat zahlen oder monatelang auf einen Termin warten.

Das ist kein Gehaltsbestandteil, sondern ein direkter Mehrwert – und genau deshalb kommt er so gut an.

Warum ist das besser als eine Gehaltserhöhung?

Von 50 Euro Brutto-Gehaltserhöhung kommen beim Mitarbeiter netto oft nur 25 bis 28 Euro an – der Rest geht an Steuer und Sozialabgaben. 50 Euro bKV-Sachbezug kommen zu 100 Prozent beim Mitarbeiter an. Für den Arbeitgeber sind die Kosten ähnlich – der Effekt beim Mitarbeiter ist fast doppelt so groß.

Fachkräfte gewinnen. Mitarbeiter halten. Ausfallzeiten senken.

Fachkräftemangel ist in vielen Branchen – gerade im Handwerk – die größte Wachstumsbremse. Betriebliche Versorgungen sind ein wirksames Instrument, um als Arbeitgeber attraktiver zu werden. Und das oft mit weniger Aufwand als erwartet.

❌ Ohne betriebliche Versorgungen

  • Keine gezielten Mitarbeiter-Benefits
  • Gehaltserhöhung als einziges Bindungsinstrument
  • Krankheitstage ohne Prävention tendenziell höher
  • Kein steuerlicher Hebel für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

✅ Mit betrieblicher Versorgung

  • Gezielter steuerfreier Benefit für jeden Mitarbeiter
  • Gesamtpaket macht die Stelle attraktiver
  • Präventive Gesundheitsleistungen erreichbar
  • Steuervorteil für AG (keine Lohnnebenkosten) und AN (weniger Nettoabzug)

Mehr Rente und bessere Gesundheitsleistungen – für weniger Nettoabzug.

Wer seinen Mitarbeitern betriebliche Versorgungen anbietet, gibt ihnen etwas, das sie sonst privat teurer erkaufen müssten. Und das, ohne dass die Mitarbeiter selbst aktiv werden müssen.

Mein Rat an Betriebsinhaber

Zeig deinen Mitarbeitern, was du ihnen gibst. Nicht jeder kennt den Wert einer bAV oder bKV – erkläre es einmal kurz, und du wirst merken wie stark das ankommt. Ich helfe dir dabei: beim Aufsetzen, beim Erklären, beim Anpassen wenn sich etwas ändert.

Für jeden Betrieb – aber besonders wenn du Mitarbeiter hast oder planst.

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Handwerker & Betriebsinhaber

Du kennst das Problem: Gute Leute sind schwer zu finden und noch schwerer zu halten. Eine bAV und bKV kostet deinen Betrieb weniger als du denkst – und wirkt mehr als du glaubst. Als persönlicher Ansprechpartner der Kreishandwerkerschaft Baden-Baden (Mittelbaden) kenne ich die Lage hier in der Region genau.

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Unternehmer & Selbstständige

Als Unternehmer profitierst du doppelt: Für dich selbst kannst du eine bAV einrichten und dabei Steuern sparen. Für deine Mitarbeiter schaffst du mit überschaubarem Aufwand einen echten Mehrwert. Auch für die betriebliche Krankenversicherung gibt es für Selbstständige Möglichkeiten – je nach Rechtsform.

Toni Becker – Versicherungsberater Baden-Baden

Lass uns rechnen. Konkret, für deinen Betrieb.

Betriebliche Versorgungen klingen komplizierter als sie sind. In einem kurzen Gespräch zeige ich dir, was in deinem Fall möglich ist – wie viel dich eine bAV oder bKV wirklich kostet, was deine Mitarbeiter davon haben, und wo du als Arbeitgeber profitierst. Kein Konzept von der Stange, sondern konkret auf deinen Betrieb zugeschnitten.

Persönlicher Ansprechpartner der Kreishandwerkerschaft Baden-Baden. Handwerksbetriebe in der Region kenne ich genau.

Experte Kranken- & Pflegeversicherung (DVA) Experte Betriebliche Altersversorgung (DVA)

Häufige Fragen zu betrieblichen Versorgungen

Nein, aber seit §1a BetrAVG haben Arbeitnehmer das Recht, eine Entgeltumwandlung zu verlangen. Du bist dann verpflichtet, das zu ermöglichen und den gesetzlichen Zuschuss zu leisten. Proaktiv anzubieten ist aber viel besser – du gestaltest das dann selbst und nutzt den Vorteil aktiv fürs Recruiting.

Als Sachbezug bis 50 Euro im Monat ist die bKV für deinen Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei. Für dich als Arbeitgeber sind die Aufwendungen als Betriebsausgabe absetzbar. Was es konkret für deinen Betrieb bedeutet, rechne ich dir gerne in einem kurzen Gespräch durch.

Schon ab einem Mitarbeiter ist beides möglich – bAV und bKV. Es gibt keine Mindestgröße. Gerade kleine Betriebe profitieren oft, weil sie mit überschaubarem Aufwand einen echten Wettbewerbsvorteil schaffen können, der bei größeren Arbeitgebern selbstverständlich ist.

Bei der häufigsten Form – der Direktversicherung – nimmt der Mitarbeiter seinen Vertrag in der Regel mit. Die angesammelten Werte bleiben erhalten. Das macht bAV auch für Mitarbeiter attraktiv und glaubwürdig: Sie wissen, dass sie nicht leer ausgehen, wenn sie irgendwann wechseln.

Das hängt von der Rechtsform ab. Für GmbH-Geschäftsführer gibt es Möglichkeiten. Für Einzelunternehmer sind andere Wege der Altersvorsorge – wie die Basisrente (Rürup) – oft sinnvoller und steuerlich attraktiver. Was in deiner Situation passt, kläre ich gerne mit dir.

Ich zeige dir, was in deinem Betrieb möglich ist.

Kein Standardpaket, kein Konzept von der Stange. Ein kurzes Gespräch – und du weißt, was für dich und deine Mitarbeiter Sinn macht.

Partner von SIGNAL IDUNA · Generalagentur Toni Becker · Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden.

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