Eine Berufsunfähigkeitsversicherung – kurz BU – zahlt dir eine monatliche Rente, wenn du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Nicht irgendeinen Beruf. Genau den, den du zuletzt gemacht hast.
Die Versicherung greift, wenn du durch Krankheit, Unfall oder körperlichen Kräfteverfall zu mindestens 50 Prozent für mindestens sechs Monate berufsunfähig bist. Das heißt konkret: Du kannst die Hälfte deiner bisherigen Arbeit nicht mehr leisten.
Die BU schützt deinen Beruf, nicht nur deine allgemeine Arbeitsfähigkeit. Ein Chirurg, der durch einen Tremor nicht mehr operieren kann, ist berufsunfähig – auch wenn er theoretisch noch als Kassenarzt arbeiten könnte. Gute BU-Tarife verzichten deshalb ausdrücklich auf die sogenannte „abstrakte Verweisung": Sie dürfen dich nicht auf einen anderen Beruf verweisen, den du gar nicht ausübst.
Das unterscheidet die BU fundamental von der staatlichen Erwerbsminderungsrente, die erst greift, wenn du wirklich nahezu gar nicht mehr arbeiten kannst – mehr dazu im nächsten Abschnitt.