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Unfallversicherung

Unfallversicherung:
Was passiert, wenn der Unfall nicht bei der Arbeit passiert?

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt dich bei Arbeitsunfällen und auf dem Arbeitsweg. Alles andere – Freizeit, Sport, Haushalt – liegt bei dir. Eine private Unfallversicherung schließt diese Lücke.

~6 Minuten Lesezeit
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Baden-Baden & Rastatt

Was leistet die gesetzliche Unfallversicherung – und was nicht?

Die gesetzliche Unfallversicherung – organisiert über die Berufsgenossenschaft – schützt Arbeitnehmer bei Unfällen am Arbeitsplatz und auf dem direkten Weg zur Arbeit. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und kostet Arbeitnehmer nichts direkt.

Klingt gut. Aber sie hat klare Grenzen – und die betreffen einen großen Teil deines Alltags.

⚠️ Gesetzliche Unfallversicherung

  • Arbeitsunfälle
  • Wegeunfälle (direkter Arbeitsweg)
  • Kein Schutz bei Freizeitunfällen
  • Kein Schutz bei Sportunfällen
  • Kein Schutz bei Haushaltsunfällen
  • Selbstständige: eigene BG-Beitragspflicht, kein automatischer Schutz

✅ Private Unfallversicherung

  • Alle Unfälle – rund um die Uhr
  • Freizeit, Sport, Haushalt, Urlaub
  • Weltweiter Schutz
  • Für Angestellte, Selbstständige, Kinder
  • Einmalzahlung bei dauerhafter Invalidität
  • Unfallrente oder Tagegeld möglich
Wo passieren die meisten Unfälle wirklich?

Rund 70 Prozent aller Unfälle ereignen sich in der Freizeit, im Haushalt oder beim Sport – also genau dort, wo die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift. Die Lücke ist größer als die meisten denken.

Mehr als nur eine Einmalzahlung.

Die private Unfallversicherung leistet bei dauerhafter körperlicher Schädigung durch einen Unfall. Was genau sie zahlt, hängt vom jeweiligen Vertrag ab – hier sind die typischen Leistungsbausteine:

Was ist Gliedertaxe und Progression?

Die Gliedertaxe legt fest, welcher Prozentsatz der Versicherungssumme bei welcher Verletzung ausgezahlt wird – z.B. 70 Prozent bei dauerhaftem Verlust eines Beins. Die Progression erhöht diesen Betrag überproportional bei schweren Verletzungen: 300- oder 500-Prozent-Progression bedeutet, dass du ab einem bestimmten Invaliditätsgrad ein Vielfaches der Grundsumme erhältst. Das ist einer der wichtigsten Qualitätsunterschiede zwischen UV-Tarifen.

Unfallversicherung ist kein Ersatz für die BU.

Das ist ein Missverständnis das ich häufig höre: „Ich hab eine Unfallversicherung, bin also abgesichert." Stimmt nicht – zumindest nicht vollständig.

Die Unfallversicherung schützt nur bei Unfällen. Und Unfälle sind für gerade mal neun Prozent aller Berufsunfähigkeitsfälle verantwortlich. Die übrigen 91 Prozent entstehen durch Krankheit: Burnout, Rückenprobleme, Krebs, Herzerkrankungen. Dagegen schützt die Unfallversicherung nicht.

Kriterium Berufsunfähigkeitsversicherung Unfallversicherung
Ursache Krankheit UND Unfall Nur Unfall
Häufigste BU-Ursache abgedeckt? Ja (psychische Erkrankungen, Rücken etc.) Nein
Leistungsart Monatliche Rente Einmalzahlung / Tagegeld
Greift bei … 50 % Berufsunfähigkeit im eigenen Beruf Dauerhafter körperlicher Schädigung
Meine Einschätzung

Die Unfallversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung – aber kein Ersatz für die BU. Wer körperlich arbeitet, aktiv ist oder Kinder hat, sollte beides prüfen. Was in deiner Situation passt, kläre ich gerne mit dir – ohne Druck, einfach ein ehrliches Gespräch.

Körperliche Arbeit, aktive Freizeit, Kinder – dann ist die UV besonders wichtig.

Toni Becker – Versicherungsberater Baden-Baden

Ich schaue mir deinen Schutz an – kostenlos und ohne Druck.

Hast du schon eine Unfallversicherung und weißt nicht genau was drin ist? Ich schaue sie mir an und sage dir ehrlich, ob sie passt oder ob es Lücken gibt. Kein Skript, keine Produktpräsentation – nur ein klares Bild deiner Situation.

Und falls du noch keine hast: Ich erkläre dir, was für dich und deine Familie Sinn macht – und was nicht.

Häufige Fragen zur Unfallversicherung

Ja, grundsätzlich schon – solange kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten vorliegt. Dazu zählt auch Alkohol: Bei Unfällen unter Alkoholeinfluss gibt es je nach Vertrag Einschränkungen. Die genauen Details stehen in den Versicherungsbedingungen – ich erkläre sie dir verständlich.

Die Invaliditätsleistung wird nur bei dauerhafter Beeinträchtigung gezahlt – nicht bei vorübergehenden Verletzungen. Ob eine Beeinträchtigung dauerhaft ist, wird in der Regel nach 12 bis 18 Monaten festgestellt. Während der Krankheitsphase zahlt das Unfalltagegeld, sofern vereinbart.

Nein. Berufskrankheiten sind Sache der gesetzlichen Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft. Die private UV zahlt ausschließlich bei Unfällen – also plötzlichen, unfreiwilligen Ereignissen von außen. Für Krankheiten ist die Berufsunfähigkeitsversicherung das richtige Instrument.

Ja, als Ergänzung kann sie sinnvoll sein. Die BU zahlt eine monatliche Rente wenn du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Die UV zahlt eine Einmalzahlung wenn du durch einen Unfall dauerhaft körperlich beeinträchtigt bist – das sind verschiedene Absicherungsebenen, die sich gut ergänzen. Ob das in deiner Situation Sinn macht, bespreche ich gerne mit dir.

Lass uns deinen Unfallschutz gemeinsam prüfen.

Ob du schon eine Unfallversicherung hast oder noch keine: Ich schaue mir deine Situation ehrlich an. Kein Druck, kein Skript.

Partner von SIGNAL IDUNA · Generalagentur Toni Becker · Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden.

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